Täglich ist zu sehen welche Gefahren der Straßenverkehr birgt. Vor allem auf Autobahnen.
In diesem Fall ist ein Auflösung der Frage, ob das Reißverschlusssystem auf Autobahnen gilt, nicht so einfach.
Fangen wir bei den Begrifflichkeiten an:
Autobahn = Bundesautobahn gemäß §2 Bundesstraßengesetz
Beschleunigungsstreifen = der Fahrstreifen, der bei Einfahrten zum Einordnen in den fließenden Verkehr dient
Zum Einfahren auf Autobahnen ist zu sagen, dass es im Moment keine klare Rechtsbeurteilung dazu gibt. In der Lehre ist man sich diesbezüglich ebenfalls uneinig.
Ein Anhaltspunkt wäre folgender:
Ist am Beschleunigungsstreifen das Verkehrsschild "VORRANG GEBEN“ angebracht, ist es ratsam abzuwarten und sich erst einzuordnen, sofern eine dementsprechende Lücke vorhanden ist, ehe man sich auf den ersten Fahrstreifen einordnet.
Ist kein Verkehrsschild angebracht, lehnt sich der Großteil an das Reißverschlusssystem an. Den Fahrstreifenwechsel zu erzwingen ist jedoch in keinem Fall eine gute Idee. Im schlimmsten Fall riskieren Sie einen langwierigen und teuren Prozess und einen langen Instanzenweg.
Merke: In beiden Fällen darf beim Einfahren niemand gefährdet oder behindert werden.
Für mehr Infos wenden Sie sich gerne an uns.
Im Downloadbereich finden Sie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt.
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