Abgasplakette N1

Veröffentlicht am 28. Dezember 2025 um 22:08

Wenn es um das Thema Abgasplakette geht, scheiden sich noch immer die Geister.

Viele, vor allem Unternehmer, lassen ihren PKW zu einem Nutzfahrzeug umtypisieren. Mit diesen Veränderungen ändern sich einige Auflagen.

 

Aber beginnen wir von folgendem Punkt:

Grob gesagt wurden Rechtsgrundlagen geschaffen um die Umwelt zu schützen.

 

Dazu wurden folgende Bundesländer in Österreich zu sogenannten "Sanierungsgebieten" erklärt:

  • Burgenland
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Steiermark
  • Oberösterreich
  • Tirol

In Sanierungsgebieten dürfen LKW´s nur mit Abgaskennzeichnung fahren bzw. nur dann wenn sie eine entsprechende Plakette aufweisen. 

 

Zur Info:  Mit Abgasklasse Euro 2 (rot) oder schlechter (sprich ohne Plakette), gilt ein Fahrverbot in den meisten Sanierungsgebieten.

 

Zusammengefasst ist zu sagen, dass auch ein PKW, welcher als Nutzfahrzeug typisiert wurde, eine Abgasplakette aufweisen muss.  

 

Merksatz:

Hat man eine Abgasplakette, braucht man in den meisten Fällen auch ein Typenschild am Fahrzeug. Ist ein Typenschild angebracht, braucht man in der Regel auch eine Abgasplakette.

 

Für mehr oder genauere Infos, können Sie sich gerne bei uns melden.

 

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