
Laut Kriminalstatistik (BMI) wurden im Jahr 2024 über 19.400 Fahrräder (inkl. Pedelecs und E-Scooter) gestohlen.
Häufig liegt es an Unachtsamkeit. Entweder werden Fahrräder nicht sachgemäß abgesperrt oder mit einem Fahrradschloss versehen, welches qualitativ im unteren Preissegment angesiedelt ist oder Gefahrenmomente werden schlicht weg ignoriert.
Adäquater Schutz muss nicht teuer sein. Fachhändler bieten eine breite Produktpalette und beraten über Preis Leistung.
Exkurs Versicherungsträger
Aus Sicht der Versicherungsträger, spielen verschiedene Umstände eine Rolle, ob ein Schaden ersetzt wird oder nicht. Vorerst ist es wichtig zu wissen was in der eigenen Haushaltsversicherung vereinbart ist. Haushaltsversicherungen können das Eigentum gegen Diebstahl oder Einbruch absichern. Deswegen ist es unabdingbar die Inhalte der eigenen Versicherungen zu kennen. Im Zweifelsfall rufen sie Ihren Versicherungsvertreter an und fragen diesen.
Häufig halten sich Versicherungen schadlos, aufgrund unzureichender Maßnahmen, wie etwa unversperrter Kellertüren, mangelnde Sicherung durch Fahrradschlösser und vielen weiteren Gründen. Ist ein Ausschluss des eigenen Verschuldens nicht einwandfrei nachweisbar, kann es bei Versicherungen zu Problemen kommen.
Den Unterschied zwischen Diebstahl und Einbruch zu kennen, ist oft nicht ganz einfach. Rein rechtlich gibt es dazu klare Abgrenzungen. Um diese Abgrenzungen machen zu können, ist der Tathergang von entscheidender Bedeutung. Nur weil ein Fahrrad mit einer Kette abgesperrt war, handelt es sich nicht automatisch um einen Einbruch. Nur weil ein Fahrrad in einem Kellerabteil abgestellt war, ist die Tatsache des Einbruchs nicht eindeutig als Faktum anzunehmen. Was will ich damit sagen. Eine Einschätzung des Sachverhaltes wird im Regelfall durch die Polizei in der Erstaufnahme erstellt. Dort werden die Details zum Sachverhalt zu einem Tatbild zusammengetragen und nach diesen Kriterien als z.B.: Diebstahl oder Einbruch eingestuft. Mit diesem Bericht kann man an den Versicherungsträger herantreten und je nach Versicherungsgegenstand Ansprüche geltend machen.
Exkurs Strafrecht
Grundsätzlich erfüllt unter Anderem das Aufbrechen einer Sperrvorrichtung den Straftatbestand nach Paragraf 129 StGB (Einbruch). Wird etwa ein Fahrrad aus dem Fahrradkeller entwendet, wobei die Kette nicht beschädigt wurde (also Fahrrad samt Kette entwendet wurde) und es bekannt ist, dass die dortige Türe (Kellertür, Fahrradabstellplatz) häufig offen steht, kann unter Umständen Diebstahl vorliegen. Denn der Beweis, dass die Kette oder die Türe aufgebrochen oder mit einem widerrechtlich erlangtem Schlüssel geöffnet wurde, konnte nicht erbracht werden.
Warum ist das so?
Vor Gericht kann nur das zählen was auch bewiesen werden kann. Alle anderen Umstände sind INDIZIEN. Indizien können ein sehr probates Mittel in einer Verhandlung sein. Jedoch bleiben es Indizien und weisen aufgrund der Lage nur auf ein mögliches Szenario hin. Indizien sind KEINE Beweise.
Gestohlenes Fahrrad wiedergefunden. Was ist zu tun?
Sie sind in die Lage gekommen, dass Ihnen Fahrzeug, wie etwa das Fahrrad, gestohlen wurde. Sie flanieren durch die Stadt und erkennen Ihr Fahrrad wieder, welches mit einem fremden Fahrradschloss an einen Abstellplatz gekettet ist. Was nun?
Zuerst müssen Sie sich sicher sein, dass es sich tatsächlich um Ihr entwendetes Fahrrad handelt. Dazu ist es unabdingbar, ab dem Zeitpunkt des Diebstahls, eine Anzeige bei der Polizei gemacht zu haben. Darin beschreiben Sie Ihr Fahrrad möglichst genau und im besten haben Sie Fotos angefertigt. Vor allem von Markanten stellen. Am Besten auch von der Rahmennummer. Sobald Sie sich sicher sind, rufen sie die Polizei. Die Polizei leitet alle weiteren Schritte ein. Dazu wird in der Regel das Fahrrad mit polizeilichen Maßnahmen abgesperrt bis sich ein "Besitzer" meldet. Der Sachverhalt wird weiter Erhoben und wird dem Gericht übermittelt, wo entscheiden wird, wem Sachgüter oder Entschädigungen zukommen.
Warum ist das so und welche Probleme können entstehen? Stellen Sie sich vor, sie kaufen ein Fahrrad auf einem Flohmarkt oder auf einer Plattform wie willhaben, ebay. Etsy usw.. Nun haben Sie dieses Fahrrad im "guten Glauben" erworben. Sie gehen davon aus, dass der Besitzer das Fahrrad legal erworben hat und dieses aus privaten Gründen verkaufen möchte. Nun entsteht ein Rechtsgeschäft, wobei ein neuer rechtlicher Besitzer entsteht. Dieser weiß jedoch nicht , dass das Fahrrad aus einem strafrechtlichen Tatbestand heraus in dessen Besitz gelangte. Nunmehr haben Gerichte zu entscheiden wem, welcher Anspruch zusteht.
Tipps vom Profi!!
- Geben Sie ihrem Fahrzeug Wiedererkennungswerte. Was meine ich damit?! Lassen Sie sich etwas einfallen, mit dem nur Sie Ihr Fahrrad wiedererkennen. Gravieren Sie Initialen ein, bringen Sie Sticker an, fertigen Sie Lichtbilder an,... Seien Sie dabei kreativ. Dies kann im Zweifelsfall immer für Sie sprechen.
- Erwerben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug und sind sich der Herkunft nicht sicher, gehen Sie zur Polizei und lassen dort im Sinne des Bürgerservices die Rahmennummer überprüfen.
- Lassen Sie einen Fahrradpass anlegen. Diesen gibt es bei uns zum freien Download. Tragen Sie Ihre Daten in den Fahrradpass ein und legen ihn zu Ihren Dokumenten. Sie sind kein Freund von Dokumenten? Kein Problem. Dafür wurde die Plattform FASE24 geschaffen. Gehen Sie auf www.fase24.at und registrieren Sie Ihr Fahrzeug online. Hier besteht auch die Möglichkeit direkt und online eine Versicherung für Ihr Fahrrad abzuschließen. Schnell und unkompliziert.
- Als weiteren Tipp lege ich Ihnen zu Herzen, sparen Sie nicht bei einem Fahrradschloss. In der Regel kaufen Sie dieses einmal. Lassen Sie sich bei einem Fachhändler beraten und auch über die richtige Montage an Ihrem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter.
- Achten Sie auf offenstehende Türen Ihrer Wohnanlage. Auf offene Kellerabteile und sorgen Sie dafür, dass diese sachgemäß verschlossen sind. Reden Sie mit Ihren Nachbarn darüber. Seien Sie aufmerksam.
- Als letzten Tipp legen wir Ihnen nahe, vor allem bei teuren Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern, einen latenten PGS-Tracker montieren zu lassen. Niemand kann zu jeder Zeit und stets auf sein Hab und Gut achten. Und sollte der Fall wirklich eintreten und Ihnen Ihr Fahrrad gestohlen werden, haben Sie als Option eine Live-Standortermittlung und können der Polizei bei Anzeigenerstattung Echtzeitdaten übermitteln. Somit ist Ihnen die Lokalisierung des Fahrzeuges möglich und gesichert, dass Sie dieses in den meisten Fällen zurückbekommen.
Sollte Sie Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.
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